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Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor und erscheint eine Psychotherapie angemessen und zweckmäßig zur Behandlung dieser, übernimmt Ihre Krankenkasse vollumfänglich die Behandlung.

Da Psychotherapie eine genehmigungspflichtige Leistung ist, müssen wir nach den probatorischen Sitzungen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen müssen; für diesen Antrag benötigen wir einige Formulare: 

  • Vor Beginn der Therapie ist die Einholung eines Konsiliarberichts vorgeschrieben, den ich Ihnen nach den ersten Sitzungen mitgeben werde. Damit soll ein Arzt Ihrer Wahl abklären, dass keine Kontraindikationen für eine Psychotherapie vorliegen. Dies könnte z.B. sein, wenn rein körperliche Probleme der Grund für Ihren Therapiewunsch wären.

  • Die weiteren notwendigen Formulare bekommen Sie von mir; ich helfe Ihnen auch beim Ausfüllen der Formulare. Im Antrag an die Krankenkasse wird der Krankenkasse lediglich Ihre Diagnose und der beantragte Behandlungsumfang mitgeteilt.

  • Gegebenenfalls verlangt die Krankenkasse einen von mir verfassten anonymisierten Bericht an einen Gutachter, der die Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer Therapie beurteilt.

Der maximale Umfang der zu beantragenden Behandlung hängt von vorgegebenen Obergrenzen sowie den Behandlungszielen ab, die wir vereinbaren. In der Regel gewährt die Krankenkasse einen Behandlungsumfang von zweimal 12 Sitzungen bei Kurzzeitbehandlung oder 60 Sitzungen bei Langzeittherapie. Eine Verlängerung der Langzeittherapie auf bis zu 80 Sitzungen muss gesondert beantragt werden.

Die Therapie beginnt nach Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Sie verpflichten sich, den Wechsel der Krankenkasse oder des Versicherungsstatusses sofort mitzuteilen und einmal im Quartal die elektronische Gesundheitskarte vorzulegen.

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